Erstellung von Messprotokollen

Erstellung von Messprotokollen

Ihr Nachweis – schwarz auf weiß.

Ein Messergebnis ohne Protokoll ist nichts wert. Wir erstellen normgerechte Messrotokolle, die bei Abnahmen, Gewährleistungsfragen und im Schadensfall Bestand haben.

Unsere Protokolle enthalten:

  • Objektdaten & Messstellenplan
  • Messergebnisse je Messpunkt
  • Verwendetes Messverfahren & Gerät
  • Bewertung der Belegreife nach DIN-Grenzwerten
  • Unterschrift des Messtechnikers & Datum

Rechtssicher, vollständig und professionell aufbereitet – für Auftraggeber, Handwerker und Sachverständige.

Jetzt Messprotokoll beauftragen.

Häufig gestellten Fragen

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Was muss in einem fachgerechten CM-Messprotokoll enthalten sein?

Ein normgerechtes Protokoll enthält: Objektdaten, Datum und Uhrzeit der Messung, Estrichart und -alter, genaue Probenahmestellen (oft auch in einer Skizze), Probengewicht, Messzeit, ermittelter CM-Wert, Vergleich mit Grenzwerten und eindeutige Aussage zur Belegreife. Auch verwendete Geräte mit Kalibrierdatum und Name des Prüfers gehören dazu. Wir verwenden standardisierte Vorlagen, die in jedem Schadensfall gerichtsfest sind.

Reicht eine einfache E-Mail mit dem Messwert oder muss es ein offizielles Protokoll sein?

Eine E-Mail mit Messwert hat juristisch nur sehr begrenzten Wert. Im Streitfall — etwa wenn nach Verlegung Schäden auftreten und die Frage entsteht, ob die Belegreifeprüfung korrekt war — zählt nur ein vollständiges, nachvollziehbares Protokoll mit allen relevanten Daten. Wer auf das offizielle Protokoll verzichtet, spart wenige Minuten Aufwand und riskiert im Schadensfall sechs- oder siebenstellige Sanierungskosten.

Bekomme ich das Protokoll digital oder auf Papier?

Standardmäßig liefern wir das Protokoll digital als PDF — versendet per E-Mail, signiert und mit Datum versehen. Auf Wunsch erhalten Sie eine ausgedruckte und unterschriebene Papierversion zusätzlich. Für Großprojekte mit vielen Messungen bieten wir auch Sammelprotokolle und auf Wunsch Excel-Exporte für Ihre eigene Dokumentation. So passt unsere Dokumentation zu Ihrem System, nicht umgekehrt.

Wie lange sollte das Messprotokoll aufbewahrt werden?

Mindestens für die Dauer der Gewährleistung des Bodenbelags — also typischerweise 5 Jahre nach Verlegung. Bei werthaltigen Bodenbelägen wie hochwertigem Parkett oder Naturstein empfehlen wir 10 Jahre. Im Idealfall archivieren Sie das Protokoll digital zusammen mit der Verlegerechnung und ggf. den Materialdatenblättern. So haben Sie im Reklamationsfall alle relevanten Unterlagen sofort griffbereit.

Kann das Protokoll auch von der Versicherung als Nachweis akzeptiert werden?

Ja, ein normgerechtes CM-Messprotokoll wird von Gebäude- und Haftpflichtversicherungen als Nachweis anerkannt. Es belegt, dass die fachgerechte Belegreifeprüfung durchgeführt wurde und der Estrich zum Verlegezeitpunkt trocken war. Bei späteren Schadensfällen — etwa Wasserschäden, die fälschlich der Estrichfeuchte zugeschrieben werden — ist das Protokoll oft der entscheidende Beweis zur Klärung der Haftungsfrage.

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